AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
1.1 Der Vertrag kommt durch die Zahlung der im Bestätigungsschreiben festgelegten Anzahlung durch den Kunden bzw. durch die Abgabe der Kreditkartennummer des Kunden zustande. Bei kurzfristigen Buchungen bis 4 Wochen vor Anreise erfolgt die Bestätigung durch die Unterschrift des Kunden. Bei Gruppenbuchungen bzw. Tagungen und Veranstaltungen kommt der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung des Angebotes durch den Kunden zustande. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Stornobedingungen, die Sie jederzeit bei uns anfordern können. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, sie gelten für sämtliche Leistungen der Pension, insbesondere für die Überlassung von Pensionszimmern. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die Pension kann vom Kunden und/oder Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
2.1 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
2.2 Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
2.3 Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu Gunsten oder Lasten des Leistungsnehmers.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Sollten bestellte Räume, aus welchem Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist die Pension verpflichtet, für einengleichwertigen Ersatz auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weitere Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.
3.4 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und -erfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3.5 Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchtenZimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
3.6 Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Pension der eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Reiserücktrittskostenversicherung)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2 Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4 Der Pension steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Die Pension kann seinen Erfüllungsanspruch sowohl in konkreter Höhe als auch wie nachstehend unter Anrechnung ersparter Aufwendungen pauschalisiert geltend machen. Bei Stornierung bis zum 7. Tag vor vereinbartem Anreisetag kostenlos. Bei Stornierung bis zum 3. Tag vor vereinbartemAnreise-Veranstaltungstag –60 % des Leistungspreises (Logis & Arrangement) für spätere Stornierungen und No Show berechnen wir –90 % des Leistungspreises (Logis & Arrangement). Die Pension bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Appartements und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Dem Leistungsnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Ausfalls unbenommen. Bei Reiseabbruch hat der Kunde kein Recht auf Rückerstattung des Reisepreises ebenso können keine Ersatzansprüche vom Kunden gestellt werden.
4.5 Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.

5. Rücktritt der Pension
5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet
5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls -höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen -Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; -die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist.
5.4 Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5 Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag bis spätestens um 10:00 Uhr geräumt sein.
6.3 Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Pension das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann.

7. Haftung der Pension
7.1 Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werdennur auf Anfrage, Kosten und Risiko des Kunden nachgesandt. Die Pension bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet eine angemessene Gebühr.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Pensionsparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungshilfen der Pension.
7.4 Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –auf Wunsch -gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz der Pension
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand –auch für Scheck-und Wechselstreitigkeiten –ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension
8.4 Es gilt deutsches Recht.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionaufnahme unwirksam oder nichtig seinoder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand:01.01.2020

Search